KFZ-Versicherungen - ein Überblick
17. März 2008
Obwohl die Autobauer bestrebt sind, ihre Kraftfahrzeuge immer sicherer zu machen, kann auch die beste Technik Unfälle nicht verhindern. Um finanzielle Schäden auszugleichen, gibt es Kfz-Versicherungen. Der Begriff Kfz-Versicherung beinhaltet alle Versicherungen, die in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehen.
Die Versicherungsnehmer sollen gegen finanzielle Risiken abgesichert werden, die aus dem Straßenverkehr resultieren können. In Deutschland kommen auf 1000 Einwohner statistisch 566 PKWs. Dementsprechend hoch ist auch der Bedarf an Versicherungen. Das Angebot ist groß und zum Teil sehr unübersichtlich. Um für sich das Passende zu finden, ist es notwendig die verschiedenen Kfz-Versicherungen zu kennen und zu wissen, für welche Schäden diese haften.
Die wichtigste unter den Kfz-Versicherungen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Gemäß § 7 StVG ist diese gesetzlich vorgeschrieben. Versichert sind Schäden, die bei einem Verkehrsunfall einem Dritten entstehen. Das schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie Schmerzensgeld ein. Die Kosten hängen vom Fahrzeugtyp und der Schadensfreiheitsklasse (SFK) des Fahrers ab. Die SFK gewährt Rabatte auf unfallfreies Fahren.
Zusätzlich empfiehlt es sich eine Kaskoversicherung abzuschließen. Man unterscheidet zwischen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung.
Die Leistungen der Vollkaskoversicherung decken entsprechend dem Namen mehr Schäden ab, als die Teilkaskoversicherung.
Schutzbrief-Versicherungen treten im Falle einer Fahrzeugpanne in Kraft. Zu den im Schutzbrief enthaltenen Leistungen zählen unter anderem das Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs, Weiterfahrt des Versicherungsnehmers oder auch Ersatzteilversand. Die Insassen-Unfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind Kfz-Versicherungen, die nicht unbedingt notwendig erscheinen. Die meisten Risiken dieser beiden Versicherungen werden bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. So versichert eine allgemeine Rechtsschutzversicherung auch Streitfälle, die sich beispielsweise aus einem Verkehrsunfall ergeben.
Die Zweiteilung im System der deutschen Krankenversicherung
9. März 2008
Die Krankenversicherung ist ein Versicherungsverhältnis, in dem sich der Versicherer gegen eine Geldleistung verpflichtet, dem Versicherten Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Unfällen oder Mutterschaft zu erstatten. Die deutsche Krankenversicherung ist dabei ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems und wird im Ausland trotz vehementer Kritik - insbesondere im Inland - immer wieder als Vorbild für ein ökonomisches und soziales Gesundheitssystem genutzt.
Die Geschichte der Krankenversicherung ist insbesondere durch die Zweiteilung der Krankenversicherung geprägt. So besteht einerseits die gesetzliche Krankenversicherung, andererseits die private Krankenversicherung. Die wesentlichen Unterschiede bestehen dabei vor allem in den Leistungen der zwei Krankenversicherungen sowie deren Beiträgen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei vor allem von dem Gedanken der sozialen und gesundheitlichen Fürsorgen verpflichtet. Sowohl die Beiträge als auch die Leistungen orientieren sich an dem Gedanken einer sozialen und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung. Übernommen werden also vor allem Leistungen die aus gesundheitlichen Gründen geboten sind und von der überkommenden Schulmedizin als sinnvoll erachtet werden. Die private Krankenversicherung ist dagegen wesentlich freiheitlicher ausgestaltet. Dabei übernehmen die privaten Krankenversicherungen meist auch mehr Leistungen, etwa auch für Behandlungen aus dem Bereich der alternativen Medizin oder z.B. erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz oder spezielle Zahnbehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung.
Aus Gründen der Gesundheitsfürsorge besteht in Deutschland eine grundsätzliche Versicherungspflicht.