Hausrat versichern: die Hausratversicherung
24. Februar 2008
Wer an Hausrat denkt, beschränkt sich dabei oftmals auf die Begrenzung dieses Begriffs auf Mobiliar, Lampen und Haushaltsgeräte. Verschiedene andere Gegenstände, die - besonders aus versicherungstechnischer Sicht - auch unter die Kategorie Hausrat fallen, werden dabei oft vergessen. Das lässt dann auch einen verzerrten Eindruck darüber entstehen, wie kostspielig die Wiederbeschaffung des Hausrates sein kann. Der Begriff Hausrat sollte besonders im Versicherungsbereich genau geklärt sein, z. B. was denn eigentlich als Hausrat definiert wird und in dieser Eigenschaft über die Hausratversicherung versichert ist.
Grundsätzlich können als Hausrat zunächst einmal alle beweglichen Gegenstände einer Wohnung oder eines bewohnten Hauses bezeichnet werden. Hierzu gehören sowohl Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Kleidung oder Haushaltsgeräte, Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Möbel, Bilder, Teppiche oder Gardinen als auch Verbrauchsgüter, wie zum Beispiel Lebens- und Genussmittel. Einbauten, Zimmertüren etc. wiederum fallen nicht in die Kategorie Hausrat. Auch Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck, Edelsteine oder Kunstgegenstände gehören zum Hausrat. Verschiedene Gegenstände, die auch außerhalb der eigenen vier Wände zum Einsatz kommen, also zum Beispiel das Fahrrad oder der Fernseher, der vorübergehend in der Ferienwohnung aufbewahrt und genutzt wird, gehören im Sinne der Hausratversicherung zum Hausrat. Der Hausrat wird beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung wertmäßig geschätzt, um im Schadenfalle aufgrund einer Unterversicherung nicht auf gewisse Erstattungen verzichten zu müssen. Die Bewertung eines durchschnittlichen Haushaltes wird derzeit mit 650 Euro pro qm Wohnfläche festgelegt. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei dieser Bewertung nur um einen durchschnittlichen Hausrat handelt. Wer besonders hochwertige Kunstgegenstände oder Schmuckstück zu Hause aufbewahrt, kann bei seinem Hausrat auch deutlich höhere Werte ansetzen.