Kurtagegeldversicherung

19. Oktober 2009

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Eine Kurtagegeldversicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz während eines Kuraufenthaltes. Das Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung, so dass er damit wahlweise medizinische Zusatzleistungen oder die allgemeinen Kosten einer Kur begleichen kann. Sehr beliebt ist auch die Verwendung des von der Versicherung gezahlten Betrages als Reisekostenzuschuss für zu Besuch kommende Angehörige. Vor Abschluss eines Vertrages ist sorgfältig nachzulesen, welche Kuren versichert sind. Während einige Versicherungen nur dann leisten, wenn eine Renten- oder Krankenversicherung die Kur bewilligt hat, zahlen andere bereits dann, wenn der behandelnde Arzt die entsprechende Maßnahme befürwortet. In diesem Fall deckt die Kurtagegeldversicherung teilweise auch die Aufgaben einer eigenständigen Kurkostenversicherung ab, sie muss dann jedoch mit einem entsprechend hohen Betrag abgeschlossen werden.

Eine Kurtagegeldversicherung wird von Verbraucherverbänden teilweise als unnötig bezeichnet. Sicher ist der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung sinnvoller, welche für Selbstständige und Freiberufler das ausfallende Einkommen und für Arbeiter und Angestellte die Differenz zwischen dem eigentlichen Lohn und dem Krankengeld ersetzt. Da während eines Kuraufenthaltes jedoch regelmäßig zusätzliche Ausgaben anfallen, lässt sich eine Kurtagegeld Versicherung durchaus als sinnvolle Ergänzung zum grundlegend erforderlichen Versicherungsschutz verstehen. Eine Kurtagegeldversicherung zahlt zusätzlich zu einer bestehenden Krankentagegeldversicherung; wenn die möglicherweise abgeschlossene Krankenhaustagegeldversicherung auch während einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme Leistungen zahlt, werden diese ebenfalls nicht auf die Kurtagegeldversicherung angerechnet. Gegenstand aller erwähnten Tagegeldversicherungen ist nicht die Erstattung tatsächlich entstandener Kosten, sondern die Zahlung eines vereinbarten Tagessatzes. Damit steht dem Versicherungsnehmer auch nach einer als Folge eines betrieblichen Unfalls erforderlichen Maßnahme das vereinbarte Kurtagegeld in voller Höhe zu, auch wenn er faktisch weder von einem Verdienstausfall betroffen ist noch einen Eigenanteil leisten muss.

Bedenklich erscheint, dass einige Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Beitragssätze für das Kurtagegeld bei weiblichen und männlichen Versicherten verlangen; eine derartige Klausel widerspricht eigentlich dem in der EU geltenden Diskriminierungsverbot.

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Private Krankenversicherung für Ärzte

19. April 2009

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Ärzte und angehende Ärzte können sich von einigen privaten Krankenversicherern spezielle Tarife erwarten. Hier können ihnen durch ein eigenes Gesundheitsprogramm mit Sonderleistungen und anderen Konditionen oftmals mehr geboten werden, als es im Rahmen einer normalen privaten Krankenversicherungstarifs üblich wäre. Ärzte können sich teilweise umfassender und komfortabler krankenversichern, wenn sie sich eine Versicherungsgesellschaft suchen, die ihnen eine eigene Tariflinie bieten kann. Je nach Versicherer können dies unterschiedliche Tarife sein, die eine Einteilung der Ärzte nach Altersstufen oder Berufserfahrung bietet. So kann sich beispielsweise ein Medizin Student oder ein junger Arzt in einigen Fällen weitaus günstiger versichern als ein älterer Arzt. Manche Versicherer werben mit einem günstigen Gesundheitsschutz für Studenten der Medizin oder junge Ärzte, die bei steigendem Einkommen oder dem Wunsch nach mehr Komfortleistungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung eine tarifliche Neuanpassung nach oben hin vornehmen lassen können. Auch Ärzte im Praktikum sollen so schon früh an einen Krankenversicherer gebunden werden. Weitere Anreize zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Ärzte im Praktikum bieten die Versicherer teilweise auch in Form vom Wegfall der Selbstbehalte bei gleichzeitig günstiger Tarifeinstufung oder dem Wegfall von Wartezeiten.

Die Tarife für „gestandene Ärzte“, egal ob diese selbstständig sind oder als angestellte Ärzte arbeiten, sind meistens durch hohe Leistungen und Zusätze gekennzeichnet. Chefarztbehandlung und dergleichen gehören bei einigen Versicherern fast selbstverständlich zur privaten Krankenversicherung für Ärzte. Für selbstständige Ärzte wird neben umfangreichen Leistungen von manchem Versicherer auch eine Betriebskostenversicherung für die Praxis oder ein Krankentagegeld mit angeboten.

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Die Zweiteilung im System der deutschen Krankenversicherung

9. März 2008

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Die Krankenversicherung ist ein Versicherungsverhältnis, in dem sich der Versicherer gegen eine Geldleistung verpflichtet, dem Versicherten Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Unfällen oder Mutterschaft zu erstatten. Die deutsche Krankenversicherung ist dabei ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems und wird im Ausland trotz vehementer Kritik - insbesondere im Inland - immer wieder als Vorbild für ein ökonomisches und soziales Gesundheitssystem genutzt.
Die Geschichte der Krankenversicherung ist insbesondere durch die Zweiteilung der Krankenversicherung geprägt. So besteht einerseits die gesetzliche Krankenversicherung, andererseits die private Krankenversicherung. Die wesentlichen Unterschiede bestehen dabei vor allem in den Leistungen der zwei Krankenversicherungen sowie deren Beiträgen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei vor allem von dem Gedanken der sozialen und gesundheitlichen Fürsorgen verpflichtet. Sowohl die Beiträge als auch die Leistungen orientieren sich an dem Gedanken einer sozialen und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung. Übernommen werden also vor allem Leistungen die aus gesundheitlichen Gründen geboten sind und von der überkommenden Schulmedizin als sinnvoll erachtet werden. Die private Krankenversicherung ist dagegen wesentlich freiheitlicher ausgestaltet. Dabei übernehmen die privaten Krankenversicherungen meist auch mehr Leistungen, etwa auch für Behandlungen aus dem Bereich der alternativen Medizin oder z.B. erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz oder spezielle Zahnbehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung.

Aus Gründen der Gesundheitsfürsorge besteht in Deutschland eine grundsätzliche Versicherungspflicht.

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Reisekrankenversicherung - brauchen Sie eine?

25. Februar 2008

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Wer auf einer Urlaubsreise erkrankt, erhält zwar auch im Ausland medizinische Hilfe, muss diese aber oftmals aus der eigenen Tasche bezahlen. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union gelten für gesetzlich Krankenversicherte meist die selben Erstattungsbeträge wie in Deutschland. Da die meisten Ärzte und Krankenhäuser im Ausland die Patienten aber wie Privatpatienten behandeln, kann es durchaus vorkommen, dass ein Teil der Kosten selbst zu tragen ist.

Mit einer Reisekrankenversicherung können Urlauber die Kosten für ärztliche Hilfe oder einen Krankenhausaufenthalt privat absichern. Erstattet werden in der Regel bis zu 100 Prozent der Kosten - neben den Arztkosten auch Aufwendungen für die Medikamente und Verbandmaterial. Der wichtigste Vorteil einer Reisekrankenversicherung ist jedoch die Erstattung eines medizinisch notwendigen Rücktransports. Die Kosten für einen Rettungsflug können sehr schnell, sehr teuer werden und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Versichert sind auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, Überführungskosten im Todesfall der versicherten Person und Beerdigungskosten im Ausland.

Reisekrankenversicherungen können für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden. Dann greift der Versicherungsschutz für alle Reisen, die in dem entsprechenden Jahr durchgeführt werden. Der Versicherungsumfang gilt für einzelne Personen oder für die gesamte Familie. Fast jedes Versicherungsunternehmen bietet Reisekrankenversicherungen an und das schon für wenige Cent am Tag. Der Abschluss ist auch im Internet möglich und kann damit bis kurz vor Reisebeginn erfolgen.

Im Service vieler Reisekrankenversicherungen ist in der Regel ein 24-Stunden-Service enthalten, der weltweit telefonisch erreichbar ist. Die Mitarbeiter vermitteln Kontakte zu deutschen Ärzten im Urlaubsland und organisieren den Versand von Medikamenten oder den Rücktransport. Bei der Wahl einer Reisekrankenversicherung sind einige Einschränkungen zu beachten, unter anderem können einige Policen nur bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen werden oder es ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen.

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Hallesche PKV - private Krankenversicherung

23. Februar 2008

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Die Hallesche Private Krankenversicherung (PKV) wird in zwei Varianten angeboten: Tarif Primo und Tarif Master.
Der Tarif Primo ist die günstigere der beiden Versicherungsformen und beinhaltet eine 100 Prozent Kostenerstattung sowohl bei ärztlichen, als auch bei zahnärztlichen Behandlungen und bei allgemeinen Leistungen eines Krankenhauses. Die Übernahme der Kosten für Medikamente liegt bis zu einem Betrag von 2000 Euro bei 75 Prozent. Kosten, die darüber hinaus gehen, werden zu 100 Prozent erstattet. Sehhilfen werden mit 100 Euro alle 2 Jahre berücksichtigt. Behandlungen bei Heilpraktikern sind mit 75 Prozent bis zu einer Höhe von maximal 1000 Euro pro Jahr versichert. Bei einer Psychotherapie werden maximal 30 Sitzungen jährlich zu maximal 75 Prozent übernommen. Zahnersatz wird in der Regel zu 65 Prozent erstattet und kieferorthopädische Behandlungen zu 75 Prozent.

Wenn beim Tarif Primo die Bonus Version gewählt wird, schreibt die Hallesche dem Versicherungsnehmer jeden Monat 30 Euro gut. Im Fall einer anstehenden Kostenübernahme werden dann bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr abgezogen. Wer sich für die Version Bonus Plus entscheidet, kann durch eine Selbstbeteiligung bei Schadensfällen in Höhe von wahlweise 300 Euro, 600 Euro oder 1200 Euro pro Jahr erheblich bei den Versicherungsbeiträgen sparen.

Der Tarif Master bietet die gleichen Erstattungen, die auch Tarif Primo bietet. Darüber hinaus werden Chefarztbehandlung, Medikamente, Verband- und Hilfsmittel mit vollen 100 Prozent erstattet. Für Sehhilfen gibt es alle 2 Jahre bis zu 260 Euro, bei Psychotherapie werden 80 Prozent erstattet und bei Heilpraktikerbehandlungen ebenfalls 80 Prozent bis zu einer Grenze von 2600 Euro pro Jahr. Beim Zahnersatz leistet die Hallesche eine Erstattung von 100 Prozent bis zu einem Betrag von 550 Euro, darüber hinaus 75 Prozent. Auch das Modell der Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) ist gegeben. Weitere Infos gibt es hier: Hallesche Krankenversicherung.

¬ geschrieben von in Krankenversicherung

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