Die Zweiteilung im System der deutschen Krankenversicherung

9. März 2008

Die Krankenversicherung ist ein Versicherungsverhältnis, in dem sich der Versicherer gegen eine Geldleistung verpflichtet, dem Versicherten Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Unfällen oder Mutterschaft zu erstatten. Die deutsche Krankenversicherung ist dabei ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitssystems und wird im Ausland trotz vehementer Kritik - insbesondere im Inland - immer wieder als Vorbild für ein ökonomisches und soziales Gesundheitssystem genutzt.
Die Geschichte der Krankenversicherung ist insbesondere durch die Zweiteilung der Krankenversicherung geprägt. So besteht einerseits die gesetzliche Krankenversicherung, andererseits die private Krankenversicherung. Die wesentlichen Unterschiede bestehen dabei vor allem in den Leistungen der zwei Krankenversicherungen sowie deren Beiträgen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei vor allem von dem Gedanken der sozialen und gesundheitlichen Fürsorgen verpflichtet. Sowohl die Beiträge als auch die Leistungen orientieren sich an dem Gedanken einer sozialen und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung. Übernommen werden also vor allem Leistungen die aus gesundheitlichen Gründen geboten sind und von der überkommenden Schulmedizin als sinnvoll erachtet werden. Die private Krankenversicherung ist dagegen wesentlich freiheitlicher ausgestaltet. Dabei übernehmen die privaten Krankenversicherungen meist auch mehr Leistungen, etwa auch für Behandlungen aus dem Bereich der alternativen Medizin oder z.B. erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz oder spezielle Zahnbehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung.

Aus Gründen der Gesundheitsfürsorge besteht in Deutschland eine grundsätzliche Versicherungspflicht.

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