Forderungsausfallversicherung
4. September 2009 # Sonstige Versicherungen
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Die Zahlungsmoral in Deutschland ist relativ schlecht. Ein Grund dafür ist beispielsweise die hohe Überschuldung von vielen Privatpersonen sowie Kleinunternehmen. Insbesondere für Klein- und mittelständische Unternehmen können nicht bezahlte Rechnungen zu katastrophalen Folgen bis hin zur Insolvenz führen. Um diese gravierenden betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der betreffenden Unternehmen zu verhindern, wird seit 1998 die Forderungsausfallversicherung angeboten. Über die Versicherung werden offene Forderungen nach einem vereinbarten Zeitraum übernommen. Der Unternehmer erhält bis zu 90 Prozent der fälligen Rechnungen. Von einigen Versicherungsgesellschaftern wird zusätzlich ein Direktinkasso angeboten.
Eine Forderungsausfallversicherung schützt Unternehmen und Betriebe vor Verlusten bei Zahlungsausfällen und bei inländischen sowie ausländischen Geschäftsbeziehungen. Auf dreifache Weise kann mittels der Forderungsausfallversicherung das finanzielle Risiko eingeschränkt werden.
1. Übernahme von Kreditprüfungen und Überwachungen um weitere Schäden zu verhindern.
2. Übernahme von Inkasso- und Mahnverfahren
3. Ersetzung des entstandenen Schadens
Was können Unternehmen versichern?
Versichert werden durch Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit hervorgerufene Forderungsausfälle aus Werk- und Dienstleistungen sowie Warenlieferungen gegenüber Privat- und Firmenkunden. In der Regel zahlt die Versicherung nach zwei Monaten die Entschädigung des Ausfalles, wenn der Nichtzahlungstatbestand erfüllt ist. Dieser ist gegeben, wenn zwei Monate nach Rechnungsfälligkeit kein Zahlungseingang erfolgt. Trotz einer Forderungsausfallversicherung sollte jeder Unternehmer eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um die Risiken einzudämmen. Zum Beispiel ein Debitoren-Management, welches bereits bei kurzzeitigen Zahlungsverzögerungen reagiert sowie die Durchführung von Bonitätsprüfungen.
Versicherungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss einer Forderungsausfallversicherung gehören nachfolgende Aspekte zu den Versicherungsbedingungen:
- Warenlieferung oder Dienstleistung müssen ordnungsgemäß ausgeführt worden sein
- schriftlichter Vertrag der Lieferung oder Dienstleistung
- Festlegung einer Versicherungssumme
- oftmals eine Selbstbeteiligung von etwa 20 Prozent Prämienberechnung
Die Errechnung der Beitragshöhe ergibt sich aus den Vorschäden, der Branchenzugehörigkeit, sowie der gesetzten Zahlungsziele. Außerdem kann auch der Umsatz des Unternehmens in die Berechnung einfließen.
Auf den Schutz einer Forderungsausfallversicherung sollten Unternehmen und Betriebe nicht verzichten. Die Kosten der Versicherung können in den Betriebskosten eingeplant werden. Sobald der Ernstfall von ausstehenden Forderungen eintritt, werden diese von der Versicherung beglichen.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Forderungsausfall-Versicherung, Versicherungen für Firmen
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