Kurtagegeldversicherung
19. Oktober 2009
Eine Kurtagegeldversicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz während eines Kuraufenthaltes. Das Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung, so dass er damit wahlweise medizinische Zusatzleistungen oder die allgemeinen Kosten einer Kur begleichen kann. Sehr beliebt ist auch die Verwendung des von der Versicherung gezahlten Betrages als Reisekostenzuschuss für zu Besuch kommende Angehörige. Vor Abschluss eines Vertrages ist sorgfältig nachzulesen, welche Kuren versichert sind. Während einige Versicherungen nur dann leisten, wenn eine Renten- oder Krankenversicherung die Kur bewilligt hat, zahlen andere bereits dann, wenn der behandelnde Arzt die entsprechende Maßnahme befürwortet. In diesem Fall deckt die Kurtagegeldversicherung teilweise auch die Aufgaben einer eigenständigen Kurkostenversicherung ab, sie muss dann jedoch mit einem entsprechend hohen Betrag abgeschlossen werden.
Eine Kurtagegeldversicherung wird von Verbraucherverbänden teilweise als unnötig bezeichnet. Sicher ist der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung sinnvoller, welche für Selbstständige und Freiberufler das ausfallende Einkommen und für Arbeiter und Angestellte die Differenz zwischen dem eigentlichen Lohn und dem Krankengeld ersetzt. Da während eines Kuraufenthaltes jedoch regelmäßig zusätzliche Ausgaben anfallen, lässt sich eine Kurtagegeld Versicherung durchaus als sinnvolle Ergänzung zum grundlegend erforderlichen Versicherungsschutz verstehen. Eine Kurtagegeldversicherung zahlt zusätzlich zu einer bestehenden Krankentagegeldversicherung; wenn die möglicherweise abgeschlossene Krankenhaustagegeldversicherung auch während einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme Leistungen zahlt, werden diese ebenfalls nicht auf die Kurtagegeldversicherung angerechnet. Gegenstand aller erwähnten Tagegeldversicherungen ist nicht die Erstattung tatsächlich entstandener Kosten, sondern die Zahlung eines vereinbarten Tagessatzes. Damit steht dem Versicherungsnehmer auch nach einer als Folge eines betrieblichen Unfalls erforderlichen Maßnahme das vereinbarte Kurtagegeld in voller Höhe zu, auch wenn er faktisch weder von einem Verdienstausfall betroffen ist noch einen Eigenanteil leisten muss.
Bedenklich erscheint, dass einige Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Beitragssätze für das Kurtagegeld bei weiblichen und männlichen Versicherten verlangen; eine derartige Klausel widerspricht eigentlich dem in der EU geltenden Diskriminierungsverbot.