Hausrat versichern: die Hausratversicherung
24. Februar 2008
Wer an Hausrat denkt, beschränkt sich dabei oftmals auf die Begrenzung dieses Begriffs auf Mobiliar, Lampen und Haushaltsgeräte. Verschiedene andere Gegenstände, die - besonders aus versicherungstechnischer Sicht - auch unter die Kategorie Hausrat fallen, werden dabei oft vergessen. Das lässt dann auch einen verzerrten Eindruck darüber entstehen, wie kostspielig die Wiederbeschaffung des Hausrates sein kann. Der Begriff Hausrat sollte besonders im Versicherungsbereich genau geklärt sein, z. B. was denn eigentlich als Hausrat definiert wird und in dieser Eigenschaft über die Hausratversicherung versichert ist.
Grundsätzlich können als Hausrat zunächst einmal alle beweglichen Gegenstände einer Wohnung oder eines bewohnten Hauses bezeichnet werden. Hierzu gehören sowohl Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Kleidung oder Haushaltsgeräte, Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Möbel, Bilder, Teppiche oder Gardinen als auch Verbrauchsgüter, wie zum Beispiel Lebens- und Genussmittel. Einbauten, Zimmertüren etc. wiederum fallen nicht in die Kategorie Hausrat. Auch Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck, Edelsteine oder Kunstgegenstände gehören zum Hausrat. Verschiedene Gegenstände, die auch außerhalb der eigenen vier Wände zum Einsatz kommen, also zum Beispiel das Fahrrad oder der Fernseher, der vorübergehend in der Ferienwohnung aufbewahrt und genutzt wird, gehören im Sinne der Hausratversicherung zum Hausrat. Der Hausrat wird beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung wertmäßig geschätzt, um im Schadenfalle aufgrund einer Unterversicherung nicht auf gewisse Erstattungen verzichten zu müssen. Die Bewertung eines durchschnittlichen Haushaltes wird derzeit mit 650 Euro pro qm Wohnfläche festgelegt. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei dieser Bewertung nur um einen durchschnittlichen Hausrat handelt. Wer besonders hochwertige Kunstgegenstände oder Schmuckstück zu Hause aufbewahrt, kann bei seinem Hausrat auch deutlich höhere Werte ansetzen.
Hallesche PKV - private Krankenversicherung
23. Februar 2008
Die Hallesche Private Krankenversicherung (PKV) wird in zwei Varianten angeboten: Tarif Primo und Tarif Master.
Der Tarif Primo ist die günstigere der beiden Versicherungsformen und beinhaltet eine 100 Prozent Kostenerstattung sowohl bei ärztlichen, als auch bei zahnärztlichen Behandlungen und bei allgemeinen Leistungen eines Krankenhauses. Die Übernahme der Kosten für Medikamente liegt bis zu einem Betrag von 2000 Euro bei 75 Prozent. Kosten, die darüber hinaus gehen, werden zu 100 Prozent erstattet. Sehhilfen werden mit 100 Euro alle 2 Jahre berücksichtigt. Behandlungen bei Heilpraktikern sind mit 75 Prozent bis zu einer Höhe von maximal 1000 Euro pro Jahr versichert. Bei einer Psychotherapie werden maximal 30 Sitzungen jährlich zu maximal 75 Prozent übernommen. Zahnersatz wird in der Regel zu 65 Prozent erstattet und kieferorthopädische Behandlungen zu 75 Prozent.
Wenn beim Tarif Primo die Bonus Version gewählt wird, schreibt die Hallesche dem Versicherungsnehmer jeden Monat 30 Euro gut. Im Fall einer anstehenden Kostenübernahme werden dann bis zu 360 Euro pro Kalenderjahr abgezogen. Wer sich für die Version Bonus Plus entscheidet, kann durch eine Selbstbeteiligung bei Schadensfällen in Höhe von wahlweise 300 Euro, 600 Euro oder 1200 Euro pro Jahr erheblich bei den Versicherungsbeiträgen sparen.
Der Tarif Master bietet die gleichen Erstattungen, die auch Tarif Primo bietet. Darüber hinaus werden Chefarztbehandlung, Medikamente, Verband- und Hilfsmittel mit vollen 100 Prozent erstattet. Für Sehhilfen gibt es alle 2 Jahre bis zu 260 Euro, bei Psychotherapie werden 80 Prozent erstattet und bei Heilpraktikerbehandlungen ebenfalls 80 Prozent bis zu einer Grenze von 2600 Euro pro Jahr. Beim Zahnersatz leistet die Hallesche eine Erstattung von 100 Prozent bis zu einem Betrag von 550 Euro, darüber hinaus 75 Prozent. Auch das Modell der Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) ist gegeben. Weitere Infos gibt es hier: Hallesche Krankenversicherung.