Pflegeversicherung - Was Sie über Pflegestufen und die private vs. gesetztliche Versicherung zur Pflege wissen sollten
26. Februar 2008
Seit 1995 zahlen alle Mitglieder, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Beiträge für die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung und ihre Einführung wird als zusätzlicher Baustein im Sozialversicherungssystem verstanden. Zur Finanzierung wurde bundesweit der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen, lediglich Sachsen bildet hier eine Ausnahme. Der Beitragssatz wird, genau wie bei den anderen sozialen Absicherungen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Bereits seit 1997 müssen auch Rentner den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen und seit 2005 müssen kinderlose Versicherte einen erhöhten Beitrag von 0,25 Prozent tragen. Die Rechtsgrundlagen für die Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI festgeschrieben.
Grundsatz der Pflegeversicherung in Deutschland ist, dass die häusliche Pflege stets den Vorrang vor der stationären Pflege hat. Die Pflegeversicherung soll den Pflegebedürftigen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen.
Für die häusliche Pflege sind sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen nach dem Grad der Einstufung in die Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Die Einstufungen werden auf Antrag vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen.
Die Sachleistungen zur Pflege sind wie folgt aufgegliedert:
Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige maximal 384 € pro Monat
Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige maximal 921 € und Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige maximal 1.432 € pro Monat. Anstelle der Sachleistungen kann auch Pflegegeld gezahlt werden, dass in Pflegestufe I 205 € im Monat, in Pflegestufe II 410 € und in Pflegestufe III 665 € pro Monat beträgt. Die Sachleistungen und die Geldleistungen können auch in Kombination beansprucht werden.
Bei stationärer Pflege im Heim zahlen die Krankenkassen für die einzelnen Pflegestufen gestaffelte Beträge in folgenden Höhen. Pflegestufe I maximal 1.023 €, Pflegestufe II bis zu 1.279 € und Pflegestufe III letztlich sogar 1.432 €.
Die entsprechende Einstufung in eine Pflegestufe zu bekommen, ist für viele Antragsteller nicht einfach, siehe u.a. auch folgenden Beitrag zur Pflege und Pflegeversicherung bei Versicherungszentrum.de, konkret auch über die gesetzliche Pflegeversicherung.