Reisekrankenversicherung - brauchen Sie eine?
25. Februar 2008
Wer auf einer Urlaubsreise erkrankt, erhält zwar auch im Ausland medizinische Hilfe, muss diese aber oftmals aus der eigenen Tasche bezahlen. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union gelten für gesetzlich Krankenversicherte meist die selben Erstattungsbeträge wie in Deutschland. Da die meisten Ärzte und Krankenhäuser im Ausland die Patienten aber wie Privatpatienten behandeln, kann es durchaus vorkommen, dass ein Teil der Kosten selbst zu tragen ist.
Mit einer Reisekrankenversicherung können Urlauber die Kosten für ärztliche Hilfe oder einen Krankenhausaufenthalt privat absichern. Erstattet werden in der Regel bis zu 100 Prozent der Kosten - neben den Arztkosten auch Aufwendungen für die Medikamente und Verbandmaterial. Der wichtigste Vorteil einer Reisekrankenversicherung ist jedoch die Erstattung eines medizinisch notwendigen Rücktransports. Die Kosten für einen Rettungsflug können sehr schnell, sehr teuer werden und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Versichert sind auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, Überführungskosten im Todesfall der versicherten Person und Beerdigungskosten im Ausland.
Reisekrankenversicherungen können für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden. Dann greift der Versicherungsschutz für alle Reisen, die in dem entsprechenden Jahr durchgeführt werden. Der Versicherungsumfang gilt für einzelne Personen oder für die gesamte Familie. Fast jedes Versicherungsunternehmen bietet Reisekrankenversicherungen an und das schon für wenige Cent am Tag. Der Abschluss ist auch im Internet möglich und kann damit bis kurz vor Reisebeginn erfolgen.
Im Service vieler Reisekrankenversicherungen ist in der Regel ein 24-Stunden-Service enthalten, der weltweit telefonisch erreichbar ist. Die Mitarbeiter vermitteln Kontakte zu deutschen Ärzten im Urlaubsland und organisieren den Versand von Medikamenten oder den Rücktransport. Bei der Wahl einer Reisekrankenversicherung sind einige Einschränkungen zu beachten, unter anderem können einige Policen nur bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen werden oder es ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen.