Mietsachschäden muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Ihm obliegt eine Schadensminderungspflicht. Unterlässt der Mieter die Anzeige, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Vermieter kann seine Forderungen wegen Mietschäden binnen sechs Monaten geltend machen, nachdem der Mieter ausgezogen und die Mietwohnung übergeben hat. Danach verjähren sie. Entscheidend ist der Tag der Schlüsselübergabe. Dann kann der Vermieter die Wohnung auf Schäden überprüfen. …
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