Eine Planungshaftpflichtversicherung wird gewöhnlich als Berufshaftpflichtversicherung für planend tätige Berufgruppen angeboten. So ist diese Versicherung z.B. für Architekten, Statiker, Ingenieure, Bausachverständige oder Garten- und Landschaftsarchitekten abschließbar. Die Planungshaftpflichtversicherung dient der Absicherung des Versicherungsnehmers gegen die finanziellen Risiken privatrechtlicher Schadenersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstehen können.
Die Planungshaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Planungshaftpflicht des …
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