Versicherungsdoppelkarte versus Versicherungsbestätigungsnummer
5. Juni 2011 # Fahrzeuge / KFZ / AutoDass in Deutschland kein Fahrzeug im Straßenverkehr gefahren werden darf, ohne dass der Halter dafür zumindest die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, dürfte als bekannt vorausgesetzt werden. Damit ein solcher Versicherungsschutz auch dann gewährleistet ist, wenn der Halter einen Versicherungswechsel vornehmen bzw. ein Fahrzeug erstmals neu bei der Zulassungsbehörde anmelden will, dafür gab es bis zum Jahre 2008 die so genannte Versicherungsdoppelkarte. Diese sicherte den Fahrzeughaltern vorübergehend den vollen Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung zu. Der Halter musste sich vor Übergabe des Fahrzeugs durch den Händler bei einer Versicherung seiner Wahl eine Doppelkarte besorgen und konnte dann zumindest die erste Fahrt mit seinem neuen Wagen bis zur Versicherung ohne Angst vor einem Unfall durchführen. Wie gesagt, bis zum Jahre 2008 war dieses Procedere normal. Zum 01. September des Jahres hatte diese Papierdoppelkarte ausgedient und es wurde bundeseinheitlich das elektronische Zulassungsverfahren eingeführt. Allerdings gibt es auch am elektronischen Verfahren Unterschiede in der Handhabung. Wird lediglich der Versicherer gewechselt, übermittelt der bisherige Versicherer einen vollständigen Datensatz über das Fahrzeug und den Halter an die Zulassungsbehörde, die diesen wiederum an den neuen Versicherer weiterleitet. Da der Fahrzeughalter nicht wechselt, merkt dieser von der Umstellung nichts; sie erfolgt quasi hinter seinem Rücken ohne seine direkte Beteiligung. Wird allerdings ein Fahrzeug erstmals auf den Versicherten als neuen Halter zugelassen, dann erhält dieser von der Zulassungsbehörde eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die so genannte VB-Nummer. Die Versicherung selbst „reserviert“ dem Fahrzeughalter eine elektronische Versicherungsbestätigung in der eigenen Datenbank. Die Zulassungsbehörde prüft sodann online, ob für den Fahrzeughalter bei einer Versicherung eine solche Reservierungsbestätigung vorliegt und ob diese Gültigkeit besitzt. In dem sich anschließenden Schritt tauschen dann Versicherung, Kraftfahrtbundesamt und Zulassungsbehörde die entsprechenden Datensätze aus und erledigen die An- und Ummeldung des Fahrzeugs papierlos und zeitnah. Insofern hat die Versicherungsdoppelkarte nunmehr ausgedient.

Die Versicherungsdoppelkarte hat ausgedient im Rahmen der KFZ-Anmeldung und Autoversicherung © Svort/Fotolia
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Schlagwörter zu diesem Artikel: elektronisches Zulassungsverfahren für KFZ, KFZ-Anmeldung Autoversicherung, Versicherungsbestätigungsnummer
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